Christian Schütz schrieb:
> IMHO dürfen wir das nicht öffentlich vorführen. Das dürfen wir nicht
> einmal zu Unterrichtszwecken in der Schule zeigen.
>
> Einen Überblick über die Rechtslage bietet
> http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php
Gab es da nicht mal eine Genehmigung fürs JuZe
um öffentlich Fernsehe zu schauen.
Wir hatten das Thema doch schon mal beim Public Viewing?
LG hilti
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