hallo Leut,
ich bin ja auch kein Jurist und Ärger wollen wir alle vor allem vermeiden.
Aber worin bitte besteht der Unterschied zwischen
a) ein JuZe-Besucher sitzt an einem der Internet PCs im Juze klickt sich
durch zu Youtube und startet von dort ein Filmchen und ein anderer
Besucher steht daneben auf einem 19" Bildschirm schaut zu.
b) ein JuZe-Besucher sitzt an einem der LUSC-PCs im Juze klickt sich
durch zu Youtube und startet ein Filmchen. Ein anderer Besucher steht
daneben und schaut auf einen 24" Bildschirm zu.
Also ich sehe keinen Unterschied, von dem ich denke, dass man daraus,
irgendwelche rechtlichen Konsequenzen ableiten könnte.
Dass wir für diesem einen speziellen PC einen Proxy und einen Filter
installieren, der bewirkt, dass man
a) nur eine sehr kleine Teilmenge der Youtube-Filmen starten kann
und
b) die Filme aus einem einem Proxy/Cache kommen das hat bestimmt auch
keinen Einfluss auf die juristische Auslegung. Wir müssen ja unsere
Kontrollfunktion wahrnehmen, z.B. in punkto Jugendschutz, damit aus
youtube nicht youporn wird.
Ich würde vorschlagen wir frickeln ein Menü mit einem Menüpunkt für
jeden Film und da kann der Besucher dann auswählen was ER sehen will und
ob der Film endlos wiederholt wird.
Die LUSC sollte natürlich KEINE öffentliche Vorführung starten! Aber was
spricht dagegen, dass Besucher sich diese gefilterten Youtube-Filme
ansehen? Und wir können sie auch nicht davon abhalten während der Film
noch läuft den Raum zu verlassen - oder?
Viele Grüße
Ralph
--
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