Christian Schütz schrieb: > IMHO dürfen wir das nicht öffentlich vorführen. Das dürfen wir nicht > einmal zu Unterrichtszwecken in der Schule zeigen. > > Einen Überblick über die Rechtslage bietet > http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php Gab es da nicht mal eine Genehmigung fürs JuZe um öffentlich Fernsehe zu schauen. Wir hatten das Thema doch schon mal beim Public Viewing? LG hilti -- Mailing-Liste der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. Vor und beim Posten bitte => http://lusc.de/List-Netiquette <= und => http://lusc.de/List-Howto <= beachten. Danke!