Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicheung

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Autor: Ralph Lindner
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Betreff: Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicheung
Die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ab
1.1.2009 Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen - wozu auch der
Betrieb von Mailservern gehört - Daten auf Vorrat zu speichern und eine
Spionageschnittstelle einzurichten. Soweit so schlecht.

Ich frage mich, wie sich folgendes Szenario mit der
Vorratsdatenspeicherung vereinbaren lässt:

1. "Hans Mustermann" hat beim Anbieter X einen rootserver (z.B. Vserver)
gemietet.
2. Vom Dienstleister Y lässt er sich auf seinen Server einen Mailserver
aufsetzen.
3. Vom Dienstleister Y lässt er sich auf seinen Server auch einen
Web-Proxy aufsetzen.

=> Von nun an versendet und empfängt er all seine E-Mails nur über
seinen eigenen Mailserver (auf dem er gar nichts protokolliert) und
surft im Internet nur noch über seinen eigenen Proxy, den er, seine
Mitarbeiter und Freunde von verschiedenen Orten und Internetzugängen aus
nutzen.

Zwar werden in den Protokollen der "anderen" Server die IP seines
Vservers erscheinen, mehr aber auch nicht.

Was passiert mit der Vorratsdatenspeicherung, wenn der Kunde keinen
Telekommuninaktionsanbieter mehr benötigt, da er sozusagen sein eigener
geworden ist?

Lässt sich obiges Szenario mit den Vorschriften und Bestimmungen der ab
1.1.2009 in Kraft tretenden Gesetze vereinbaren? Was meint ihr?

Viele Grüße
Ralph