Am 2. April 2018 08:28:08 MESZ schrieb Norman Zimmer <mail@???>:
>Hallo Ralph,
>
>Ralph Lindner <rl@???> schrieb am Sat, 31. Mar 20:54:
>> Konkret frage ich mich: wenn zwischen meiner FritzBox und der
>> DSL-Vermittlungsstelle eine Verbindungmit ↓ 104,2 Mbit/s ↑ 38,3
>Mbit/s
>> besteht aber "nur" eine Up/Down-Rate von <10/50 Mbit verfügbar ist -
>wer
>> beschränkt das dann? Muss das dann nicht in der Fritz!Box selbst
>eingestellt
>> sein?
>
>Up/Down-Rate ist das was Du bei Deinem Provider beauftragt hast.
>Verbindungslimit ist das, was Deine Box mit der Vermittlungsstelle
>syncronisiert und maximal möglich wäre.
>
Nein. In dem Vertrag mit dem Provider steht, was man maximal und minimal bekommt. Das Modem in der FritzBox synchronisiert sich mit dem DSLAM und man bekommt die Bandbreite, die "synchronisiert" wurde. Die hat man dann normalerweise auch aus dem Backbone vom Provider ins Internet.
Wenn bei einer Messung die Geschwindigkeit langsamer ist, gibt es zig Faktoren, die darauf einen Einfluss haben. Das was die FritzBox sagt ist auch nur Brutto. Die Nettobandbreite ist niedriger.
Mir stellt sich die Frage: woher kommt die zweite, geringere Bandbreite? Aus einer Messung? Wie wurde gemessen?
>Ich weiß etz ne ob Du bei der Telekom bist und die einen 100/40 Vertrag
>anbieten, bei 1und1 [ist ja das selbe ;) ] gibt es das.
>
>Ob die aktuelle Geschwindikeit nur im Modem begrenzt ist oder auch in
>der Vermittlung weiß ich nicht.
>Sollte ein Umgehen der Beschränkungen vom Benutzer möglich sein, so
>könnte(1) das als Betrug gewertet werden.
>
>(1) Nur meine Rechtsmeinung, abweichend davon ist das Urteil eines
>Richters verbindlich ;)
>
>Viele Grüße
>
>Norman
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