Am 26.02.2011 17:08, schrieb Ralph Lindner:
> Am Sa, 26.02.11 14:07 , schrieb Sebastian Harl:
>> 1.) Groovedown -- Musik legal und kostenlos aus dem Internet laden
>>
>> Groovedown [1] ist ein Windows-Werkzeug, welches Musik vom
>> grooveshark.com Server herunterladen kann. Mit Hilfe von wine lässt
>> es sich auch problemlos unter Linux verwenden. Neben der Software
>> wird auf rechtliche Aspekte und warum das Herunterladen von diesem
>> Service legal ist eingegangen.
> Spätestens wenn man sich bei grooveshark.com anmeldet ist die Legalität des Downloads sehr
> fraglich. Die Nutzungsbedingungen sagen eindeutig:
> "You agree not to download (other than page caching) or modify the Site, or any portion of it,
> except with express written consent of EMG. Any musical work made available via the Service is
> intended for Streaming only."
>
> Also verstößt man bei Nutzung einer Downloadsoftware gegen die Nutzungsbedingungen von
> grooveshark.com.
>
> Kann man die mp3s auch herunterladen OHNE sich bei grooveshark anzumelden? Über die Website
> streamen geht ja auch anonym. Und natürlich ist fraglich ob ein englischer Text für einen
> deutschsprachigen Benutzer verbindlich sein kann. Aber einen Anwalt der sich mit dieser Materie
> gut auskennt kann man eine Aussage zur Zulässigkeit eigentlich nicht machen.
>
es findet keine Anmeldung bei Grooveshark statt.
Ob das nun so für dich ok ist, können wir ja gerne beim Vortrag diskutieren!
LG hilti
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