Am 26.02.2011 17:08, schrieb Ralph Lindner: > Am Sa, 26.02.11 14:07 , schrieb Sebastian Harl: >> 1.) Groovedown -- Musik legal und kostenlos aus dem Internet laden >> >> Groovedown [1] ist ein Windows-Werkzeug, welches Musik vom >> grooveshark.com Server herunterladen kann. Mit Hilfe von wine lässt >> es sich auch problemlos unter Linux verwenden. Neben der Software >> wird auf rechtliche Aspekte und warum das Herunterladen von diesem >> Service legal ist eingegangen. > Spätestens wenn man sich bei grooveshark.com anmeldet ist die Legalität des Downloads sehr > fraglich. Die Nutzungsbedingungen sagen eindeutig: > "You agree not to download (other than page caching) or modify the Site, or any portion of it, > except with express written consent of EMG. Any musical work made available via the Service is > intended for Streaming only." > > Also verstößt man bei Nutzung einer Downloadsoftware gegen die Nutzungsbedingungen von > grooveshark.com. > > Kann man die mp3s auch herunterladen OHNE sich bei grooveshark anzumelden? Über die Website > streamen geht ja auch anonym. Und natürlich ist fraglich ob ein englischer Text für einen > deutschsprachigen Benutzer verbindlich sein kann. Aber einen Anwalt der sich mit dieser Materie > gut auskennt kann man eine Aussage zur Zulässigkeit eigentlich nicht machen. > es findet keine Anmeldung bei Grooveshark statt. Ob das nun so für dich ok ist, können wir ja gerne beim Vortrag diskutieren! LG hilti -- Mailing-Liste der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. Vor und beim Posten bitte => http://lusc.de/List-Netiquette <= und => http://lusc.de/List-Howto <= beachten. Danke!