Re: Vortragsankündigung: "Internetradio, Music und Co.", 3. …

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Skribent: Ralph Lindner
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Gamle-emner: Vortragsankündigung:"Internetradio, Music und Co.", 3. März 2011
Emne: Re: Vortragsankündigung: "Internetradio, Music und Co.", 3. März 2011
Am Sa, 26.02.11 14:07 , schrieb Sebastian Harl:
> 1.) Groovedown -- Musik legal und kostenlos aus dem Internet laden
>
> Groovedown [1] ist ein Windows-Werkzeug, welches Musik vom
> grooveshark.com Server herunterladen kann. Mit Hilfe von wine lässt
> es sich auch problemlos unter Linux verwenden. Neben der Software
> wird auf rechtliche Aspekte und warum das Herunterladen von diesem
> Service legal ist eingegangen.

Spätestens wenn man sich bei grooveshark.com anmeldet ist die Legalität
des Downloads sehr fraglich. Die Nutzungsbedingungen sagen eindeutig:
"You agree not to download (other than page caching) or modify the Site,
or any portion of it, except with express written consent of EMG. Any
musical work made available via the Service is intended for Streaming only."

Also verstößt man bei Nutzung einer Downloadsoftware gegen die
Nutzungsbedingungen von grooveshark.com.

Kann man die mp3s auch herunterladen OHNE sich bei grooveshark
anzumelden? Über die Website streamen geht ja auch anonym. Und natürlich
ist fraglich ob ein englischer Text für einen deutschsprachigen Benutzer
verbindlich sein kann. Aber einen Anwalt der sich mit dieser Materie gut
auskennt kann man eine Aussage zur Zulässigkeit eigentlich nicht machen.

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