Am Sa, 26.02.11 14:07 , schrieb Sebastian Harl: > 1.) Groovedown -- Musik legal und kostenlos aus dem Internet laden > > Groovedown [1] ist ein Windows-Werkzeug, welches Musik vom > grooveshark.com Server herunterladen kann. Mit Hilfe von wine lässt > es sich auch problemlos unter Linux verwenden. Neben der Software > wird auf rechtliche Aspekte und warum das Herunterladen von diesem > Service legal ist eingegangen. Spätestens wenn man sich bei grooveshark.com anmeldet ist die Legalität des Downloads sehr fraglich. Die Nutzungsbedingungen sagen eindeutig: "You agree not to download (other than page caching) or modify the Site, or any portion of it, except with express written consent of EMG. Any musical work made available via the Service is intended for Streaming only." Also verstößt man bei Nutzung einer Downloadsoftware gegen die Nutzungsbedingungen von grooveshark.com. Kann man die mp3s auch herunterladen OHNE sich bei grooveshark anzumelden? Über die Website streamen geht ja auch anonym. Und natürlich ist fraglich ob ein englischer Text für einen deutschsprachigen Benutzer verbindlich sein kann. Aber einen Anwalt der sich mit dieser Materie gut auskennt kann man eine Aussage zur Zulässigkeit eigentlich nicht machen. -- Mailing-Liste der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. Vor und beim Posten bitte => http://lusc.de/List-Netiquette <= und => http://lusc.de/List-Howto <= beachten. Danke!