Re: Shirts "Eigener Nameserver unter Linux"

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Συντάκτης: Sebastian Harl
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Αντικείμενο: Re: Shirts "Eigener Nameserver unter Linux"
Mahlzahn,

On Mon, Jul 06, 2009 at 02:54:03PM +0200, Sven Velt wrote:
> Martin Steigerwald wrote:
> > Am Sonntag 05 Juli 2009 schrieb Sven Velt:
> > [ T-Shirts ]
> > Gibts dafür - abgesehen vom übertriebenen Eifer einiger PolitikerInnen -
> > einen konkreten Anlaß? Sprich ein Provider der fleißig sperrt? Ich habe ja
> > Arcor ja alleine deswegen den Rücken zugekehrt - mit der Begründung, ihr
> > DNS-Server sei defekt! ;)
>
> Das Gesetz steht, auch wenn es noch nicht unterzeichnet ist. Da steht
> (soweit ich informiert bin) auch drin, dass *ALLE* Provider die Sperren
> umzusetzen *haben* (Pflicht, keine Freiwilligkeit!).


"Alle" stimmt nicht ganz. Laut § 2 des ZugerschwG [1] sind "nur"
"Diensteanbieter nach § 8 des Telemediengesetzes, die den Zugang zur
Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens
10 000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte ermöglichen"
betroffen. Kleine Provider muessen sich also nicht um irgendwelche
Sperren kuemmern.

Dabei ist interessant, dass § 8 des Telemediengesetzes [2] keine
Definition von Dienstanbietern enthaelt, sondern Bestimmungen enthaelt,
welche die "Durchleitung von Informationen" betreffen.

> Wird auch eine spannende Frage: Wir sind zwar kein ISP, betreiben aber
> einen DNS... na, mal sehen, was sich Zens^Wein paar Politiker dazu
> einfallen lassen.


Eine Definition von "Dienstanbieter" ist in § 2 des TMG zu finden:
"Diensteanbieter [ist] jede natürliche oder juristische Person, die
eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur
Nutzung vermittelt". Imho (aber natuerlich: IANAL) wuerde das auch auf
die LUSC zutreffen. Dann waere interessant, was unter "sonstige
Nutzungsberechtigte" (s.o.) zu verstehen ist. Nachdem es keine Zugriffs-
einschraenkungen auf unsere NS gibt, ist ja quasi _jeder_ nutzungs-
berechtigt (i.S.v. jeder kann und darf den Service nutzen), womit wir
die Grenze von 10k ueberschreiten wuerden. Wir sollten uns also mal
erkundigen, wo und wie wir an die Sperrliste rankommen, damit wir diese
auch in unseren NS umsetzen koennen ;-D

Ich vermute (bzw. eigentlich: hoffe), dass meine Interpretation totaler
Bullshit ist, aber das Gesetz ist erwartungsgemaess (v.a. technisch)
unpraezise formuliert, so dass ich hier mit allem rechnen wuerde.

Wenn wir schonmal dabei sind, hier noch eine nette "Anekdote" aus dem
ZugerschwG: § 3 (Sicherung der Sperrliste) lautet: "Diensteanbieter nach
§ 2 haben die Sperrliste durch geeignete Maßnahmen gegen Kenntnisnahme
durch Dritte, die an der Umsetzung der Sperrung nicht beteiligt sind, zu
sichern." Da das DNS im Prinzip eine oeffentlich zugaengliche und
abfragbare Datenbank darstellt, ist eine Sicherung "gegen Kenntnisnahme
durch Dritte" technisch nicht moeglich. Verstoesst damit jeder, der die
minimalen Anforderungen des Gesetzes durch "DNS-Sperren" umsetzt,
automatisch gegen das Gesetz?

Sollten wir (Verein) uns schonmal nach einem Anwalt umsehen?

Gruss,
(ein kopfschuttelnder und angewiderter) Sebastian

[1] http://www.zugerschwg.com/
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

-- 
Sebastian "tokkee" Harl +++ GnuPG-ID: 0x8501C7FC +++ http://tokkee.org/


Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary
Safety, deserve neither Liberty nor Safety. -- Benjamin Franklin