Klemm Christian wrote:
> Gab es da nicht mal eine Genehmigung fürs JuZe
> um öffentlich Fernsehe zu schauen.
IMHO:
Das Juze zahlt global an die gema. Damit darf man gema-geschützte Werke 
vorführen.
In dem obigen "Fall des Monats" geht es um das Urheberrecht bzw um die 
Lizenznutzung von Youtube-Material.
Welche Lizenz gibts bei Youtube? Steht ja netterweise direkt im Artikel 
den Christian verlinkt hat.
 >> Einen Überblick über die Rechtslage bietet
 >> 
http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php
 >> --- schnipp ---
 >> Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind
 >> urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen
 >> Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen
 >> Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per
 >> Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden.
 >> --- schnapp ---
> Wir hatten das Thema doch schon mal beim Public Viewing?
Nein. Public-Viewing bei LUSC ist immer noch eine geschlossene 
Gesellschaft da niemand externes Eingeladen war.
Norman
-- 
Norman "bigboss" Zimmer
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Packets don't lie, but they may not tell everything if captured by a 
misconfigured filter.
-- 
Mailing-Liste der Linux User Schwabach (LUSC) e.V.
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