Klemm Christian wrote: > Gab es da nicht mal eine Genehmigung fürs JuZe > um öffentlich Fernsehe zu schauen. IMHO: Das Juze zahlt global an die gema. Damit darf man gema-geschützte Werke vorführen. In dem obigen "Fall des Monats" geht es um das Urheberrecht bzw um die Lizenznutzung von Youtube-Material. Welche Lizenz gibts bei Youtube? Steht ja netterweise direkt im Artikel den Christian verlinkt hat. >> Einen Überblick über die Rechtslage bietet >> http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php >> --- schnipp --- >> Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind >> urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen >> Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen >> Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per >> Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden. >> --- schnapp --- > Wir hatten das Thema doch schon mal beim Public Viewing? Nein. Public-Viewing bei LUSC ist immer noch eine geschlossene Gesellschaft da niemand externes Eingeladen war. Norman -- Norman "bigboss" Zimmer GnuPG-ID: 0x1842A431 Packets don't lie, but they may not tell everything if captured by a misconfigured filter. -- Mailing-Liste der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. Vor und beim Posten bitte => http://lusc.de/List-Netiquette <= und => http://lusc.de/List-Howto <= beachten. Danke!