Klemm Christian wrote:
> Gab es da nicht mal eine Genehmigung fürs JuZe
> um öffentlich Fernsehe zu schauen.
IMHO:
Das Juze zahlt global an die gema. Damit darf man gema-geschützte Werke
vorführen.
In dem obigen "Fall des Monats" geht es um das Urheberrecht bzw um die
Lizenznutzung von Youtube-Material.
Welche Lizenz gibts bei Youtube? Steht ja netterweise direkt im Artikel
den Christian verlinkt hat.
>> Einen Überblick über die Rechtslage bietet
>>
http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php
>> --- schnipp ---
>> Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind
>> urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen
>> Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen
>> Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per
>> Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden.
>> --- schnapp ---
> Wir hatten das Thema doch schon mal beim Public Viewing?
Nein. Public-Viewing bei LUSC ist immer noch eine geschlossene
Gesellschaft da niemand externes Eingeladen war.
Norman
--
Norman "bigboss" Zimmer
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misconfigured filter.
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