verein:satzung

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verein:satzung [2005/02/10 20:07]
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verein:satzung [2006/10/28 19:45]
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 ====== Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. ====== ====== Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. ======
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-Veränderungen fehlen FIXME 
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 ===== §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== ===== §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr =====
 Der Verein führt den Namen „Linux User Schwabach (LUSC) e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Schwabach. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein soll in das Vereinsregister aufgenommen werden. Der Verein führt den Namen „Linux User Schwabach (LUSC) e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Schwabach. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein soll in das Vereinsregister aufgenommen werden.
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 ===== §8 Beschlußfassung ===== ===== §8 Beschlußfassung =====
-Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Als Schriftführer fungiert ein zum Schriftführer gewähltes Vorstandshcaftsmitglied, bei Verhinderung bestimmt der Versammlungsleiter ein Vereinsmitglied als Schriftführer. Die Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter.+Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Als Schriftführer fungiert ein zum Schriftführer gewähltes Vorstandschaftsmitglied, bei Verhinderung bestimmt der Versammlungsleiter ein Vereinsmitglied als Schriftführer. Die Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter.
  
 Eine schriftliche Abstimmung muß erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben. Das Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlung, sowie die Abstimmungsergebnisse zu enthalten. Alle ordentlichen Mitglieder über 18 Jahren haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Minderjährige können durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten werden. Eine schriftliche Abstimmung muß erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben. Das Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlung, sowie die Abstimmungsergebnisse zu enthalten. Alle ordentlichen Mitglieder über 18 Jahren haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Minderjährige können durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
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 Der Vorstand wird ermächtigt, diese Satzung insoweit zu ändern, als seitens der Behörden Beanstandungen erhoben werden, die die Gemeinnützigkeit und die Eintragungsfähigkeit des Vereins betreffen. Eine Satzungsänderung dieser Art ist den Mitgliedern unverzüglich bekanntzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, diese Satzung insoweit zu ändern, als seitens der Behörden Beanstandungen erhoben werden, die die Gemeinnützigkeit und die Eintragungsfähigkeit des Vereins betreffen. Eine Satzungsänderung dieser Art ist den Mitgliedern unverzüglich bekanntzugeben.
  
-Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. +Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. Sie wurde am 23. Januar 2003 geändert bzw. ergänzt. 
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  • verein/satzung.txt
  • Zuletzt geändert: 2010/10/21 18:43
  • von svelt