Hallo zusammen!
Leider war die Versammlung gestern nicht beschlussfähig, es waren nur
acht ordentliche Mitglieder anwesend, zehn (der Verein hat aktuell 37
Mitglieder) hätten es sein müssen.
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§7 Mitgliederversammlung
Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche
Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine
Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins
es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter
Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/4 der ordentlichen Mitglieder
anwesend sind. Sollte dies nicht sein, wird innerhalb von 4 Wochen eine
weitere Mitgliederversammlung einberufen. Diese ist auf jeden Fall
beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.
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Auch wenn laut Satzung die zweite JHV auf jeden Fall beschlussfähig ist,
sollten trotzdem möglichst viele Mitglieder anwesend sein. Daher gibt's
im Wiki unter
https://lusc.de/dokuwiki/orga/2016/poll-jhv2 eine
Abstimmung, welcher Termin passt.
Danke!
Sven
im Namen der Vorstandschaft
PS: Wiki-Login ungleich lusc.de/memership-Login -- wer keinen Zugang hat
und/oder sein PW nicht mehr weiß, Mail an mich!
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Leukämie -> http://de.wikipedia.org/wiki/Leuk%C3%A4mie
Heilung -> http://de.wikipedia.org/wiki/Knochenmark#Knochenmarkspende
Typisierung -> http://www.knochenmarkspende.de/page.php?id=12
Warum&Fragen -> sven@???
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