[Verein] Satzung und Gr?ndungsprotokoll

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Autor: Sven Velt
Datum:  
To: Linux User Schwabach
Neue Treads: Re: [Verein] Satzung und Gründungsprotokoll
Betreff: [Verein] Satzung und Gr?ndungsprotokoll
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Tach auch!

Wie angek?ndigt, anbei die Satzung und das Gr?ndungsprotokoll des
Vereins.

Wer Lust, Interesse und/oder vielleicht ein paar Euro ?brig hat, der
m?ge sich doch ?berwinden und dem Verein beitreten. Nat?rlich nehmen wir
auch gerne Spenden entgegen, wobei ich gleich mal vorsichtshalber darauf
hinweise, dass wir noch keine Spendenquittung (die f?r's Finanzamt)
ausstellen k?nnen bzw. d?rfen.

bye & CU

Sven

PS: Ich halte es f?r sinnvoll, alle Mails auf dieser Liste, die den
Verein angehen (und aus irgendeinem Grund *nicht* an die Mitgliederliste
gehen) das Tag [Verein] voranzustellen.

-- 
Du erh?lst diese eMail, weil Du auf der Mailingliste der Linux-User
Schwabach eingetragen bist. Falls Du keine weiteren Mails der Liste mehr
erhalten willst, so sende eine leer eMail an list-unsubscribe@??? und
folge den Anweisungen.

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Protokoll der Gr?ndungsversammlung des Linux User Schwabach (LUSC) e.V.

Anwesend: Siehe angeh?ngte Unterschriftenliste

Sitzungsleitung: Sven Velt
Wahlleiter: Dominik Bittl


TOP 1: Tagesordnung

Die Tagesordnung wird verlesen und einstimmig angenommen.


TOP 2: Satzung

Die Satzung wird verlesen. Es gibt keine ?nderungsw?nsche seitens der
Anwesenden. Auf Antrag von Sven Velt wird die Satzung einstimmig
beschlossen.


TOP 3: Mitgliedbeitr?ge

Tobias Mauer schl?gt vor, f?r ordentliche Mitglieder einen Beitrag von
10EUR pro Jahr zu erheben. Aus der Diskussion der Anwesend kommt der
Vorschlag, f?r F?rdermitglieder einen Beitrag von 15EUR pro Jahr
festzusetzen. Es soll bei den Beitragszahlungen darauf hingewiesen
werden, dass auch gerne h?here Beitr?ge bzw. Spenden entgegengenommen
werden.
Der Vorschlag wird abgestimmt und einstimmig angenommen.

Es wird noch angeregt, bei Stammtischen und Veranstaltungen eine
Spendenkasse aufzustellen.


TOP 4: Vorstandswahlen

F?r den Posten des 1. Vorsitzenden wird Sven Velt vorgeschlagen, es gibt
keine weiteren Vorschl?ge. Sven Velt wird einstimmig gew?hlt, er nimmt
die Wahl an.

F?r den Posten des 2. Vorsitzenden wird Tobias Mauer vorgeschlagen, es gibt
keine weiteren Vorschl?ge. Tobias Mauer wird einstimmig gew?hlt, er nimmt
die Wahl an.

F?r den Posten des Kassenwarts wird Norbert Tretkowski vorgeschlagen, es gibt
keine weiteren Vorschl?ge. Norbert Tretkowski wird einstimmig gew?hlt, er nimmt
die Wahl an.

F?r den Posten des Schriftf?hrers wird Norbert Tretkowski vorgeschlagen, es gibt
keine weiteren Vorschl?ge. Norbert Tretkowski wird einstimmig gew?hlt, er nimmt
die Wahl an.


TOP 5: Sonstiges

F?r die Mitglieder des Vereins wird eine eigene Mailingliste
eingerichtet. Dies Aufgabe ?bernimmt Sven Velt.

Tobias Mauer erkl?rt sich bereit f?r das Schwabacher Tagblatt einen
Artikel zu schreiben. Dazu soll nach M?glichkeit ein Foto ver?ffentlicht
werden.

Sven Velt ?bernimmt das F?hren der Mitgliederliste, in Absprache mit
Norbert Tretkowski.

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Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V.


?1 Name, Sitz, Gesch?ftsjahr

Der Verein f?hrt den Namen "Linux User Schwabach (LUSC) e.V.". Der
Verein hat seinen Sitz in Schwabach. Das Gesch?ftsjahr ist das
Kalenderjahr.


?2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinn?tzigkeit

Der Verein verfolgt ausschlie?lich und unmittelbar gemeinn?tzige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbeg?nstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er ist selbstlos t?tig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck des Vereins ist die F?rderung von
Wissenschaft, Forschung und Bildung im Bereich der Datenverarbeitung
unter spezieller Ber?cksichtigung des frei verbreitbaren Betriebssystems
Linux. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Veranstaltungen, Vortr?ge, Seminare, Anwender-unterst?tzung und
Entwicklung frei verf?gbarer Software.


?3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede nat?rliche (ordentliches Mitglied) oder
juristische Person (F?rdermitglied) werden. F?r Minderj?hrige haben die
Eltern zu handeln. ?ber die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem
Antrag der Vorstand. Erfolgt eine Ablehnung, kann innerhalb eines Monats
Berufung zur n?chsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt
werden. Die vom Vorstand beschlossene Aufnahme eines Mitgliedes wird
erst wirksam mit der Bezahlung des ersten Jahresbeitrages. Der
Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Beitr?ge
werden in Form von Geldzahlungen geleistet.

Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Unterzeichnung der
Beitrittserkl?rung zur regelm??igen Zahlung des von der
Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrags.


?4 Ausscheiden von Mitgliedern

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (ordentliches Mitglied) oder
Aufl?sung (F?rdermitglied) eines Mitglieds. Die Mitgliedschaft erlischt
mit dem Austritt eines Mitglieds, der nur jeweils zum Quartalsende
m?glich ist und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum
Quartalsende schriftlich erkl?rt werden mu?. Ein ausgetretenes Mitglied
hat keinen Anspruch gegen das Vereinsverm?gen. Bereits gezahlte
Mitgliedsbeitr?ge werden nicht erstattet.


?5 Ausschlu? von Mitgliedern

Aus einem wichtigen Grund kann ein Mitglied auch ausgeschlossen werden.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen
die Interessen des Vereins verst??t. ?ber den Ausschlu? entscheidet die
Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zu der
Mitgliederversammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder unter
Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu laden, mit dem
Hinweis, da? der Ausschlu? eines (oder Mehrzahl) Mitgliedes auf der
Tagesordnung steht. ?ber den Ausschlu? kann auch in Abwesenheit des
auszuschlie?enden Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung wirksam
abgestimmt werden, wenn dem auszuschlie?endem Mitglied mit der Ladung
zur Mitgliederversammlung schriftlich mitgeteilt worden ist, da? und aus
welchen Gr?nden ?ber seinen Ausschlu? in der Mitgliederversammlung
abgestimmt werden soll und da? die Abstimmung auch in seiner Abwesenheit
erfolgen kann.


?6 Organe des Vereins

Vorstand im Sinne von ?26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende.
Jeder von ihnen kann den Verein gerichtlich und au?ergerichtlich alleine
vertreten. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten
Vorsitzenden, einem Kassenf?hrer und einem Schriftf?hrer. Eine
Zusammenlegung von mehreren Vorstands?mtern in einer Person ist zul?ssig
mit Ausnahme des ersten und zweiten Vorsitzenden. Der Vorstand wird in
der j?hrlich stattfindenden Mitgliederversammlung auf die Dauer von
einem Jahr mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gew?hlt
(Stimmenenthaltungen und ung?ltige Stimmen bleiben daher au?er
Betracht). Er bleibt jedoch nach dem Ablauf der Wahlperiode bis zur
Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist unbeschr?nkt zul?ssig.
Scheidet ein Vorstandsmitglied w?hrend der Wahlperiode aus, werden alle
stimmberechtigten Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen
zu einer au?erordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich geladen,
auf der ein neues Vorstandsmitglied gew?hlt wird.


?7 Mitgliederversammlung

Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche
Mitgliederversammlung findet j?hrlich statt. Au?erdem mu? eine
Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins
es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter
Angabe des Zwecks und der Gr?nde vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Sie ist beschlussf?hig, wenn mindestens 1/4 der ordentlichen Mitglieder
anwesend sind. Sollte dies nicht sein, wird innerhalb von 4 Wochen eine
weitere Mitgliederversammlung einberufen. Diese ist auf jeden Fall
beschlussf?hig, unabh?ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.

Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich
einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, mit Bekanntgabe der
Tagesordnung, durch E-Mail, einfachen Brief, Drucksache oder Postkarte
an die dem Vorstand zuletzt bekannte Anschrift jeden Mitgliedes. Die
Einladung zur Mitgliederversammlung ist zwei Wochen vor dem
Versammlungstermin zur Post zu geben.

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des
Kassenwartes sowie der des Kassenpr?fers. Die Mitgliederversammlung
beschlie?t mit 2/3 Mehrheit ?ber die Entlastung des Vereinsvorstandes.


?8 Beschlu?fassung

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser
verhindert, w?hlt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den
Versammlungsleiter. Als Schriftf?hrer fungiert ein zum Schriftf?hrer
gew?hltes Vorstandsmitglied, bei Verhinderung bestimmt der
Versammlungsleiter ein Vereinsmitglied als Schriftf?hrer. Die
Beschlu?fassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache
Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ung?ltige
Stimmen bleiben daher au?er Betracht. Die Abstimmungsart bestimmt der
Versammlungsleiter.

Eine schriftliche Abstimmung mu? erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen
Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschl?sse werden schriftlich
niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftf?hrer
unterschrieben. Das Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlung, sowie
die Abstimmungsergebnisse zu enthalten. Alle ordentlichen Mitglieder
?ber 18 Jahren haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme.
Minderj?hrige k?nnen durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten
werden.


?9 Vereinsmittel, Verg?tung

Mittel des Vereins d?rfen nur f?r die satzungsm??igen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des
Vereins fremd sind, oder durch unverh?ltnism??ig hohe Verg?tungen
beg?nstigt werden. Der Betrag, ?ber den der Vorstand ohne Beschlu? der
Mitgliederversammlung verf?gen kann, wird durch die
Mitgliederversammlung festgelegt.


?10 Beitr?ge

Der Mitgliedsbeitrag ist durch bargeldlose ?berweisung bzw. im
Lastschriftverfahren auf das Vereinskonto im voraus zu entrichten. Die
H?he des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung f?r ordentliche
und F?rdermitglieder getrennt durch Beschlu? mit einfacher Mehrheit
festgelegt und wird allen Mitgliedern bekanntgegeben.


?11 ?nderung der Satzung oder des Vereinszweckes, Aufl?sung des Vereins

Zur ?nderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur ?nderung des
Vereinszweckes und zur Aufl?sung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5
der abgegebenen Stimmen der erschienenen Mitglieder erforderlich. Bei
Aufl?sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg?nstigter
Zwecke f?llt das Verm?gen des Vereins an eine juristische Person des
?ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg?nstigte K?rperschaft zur
Verwendung f?r die F?rderung von Wissenschaft, Forschung oder Bildung im
Bereich der Datenverarbeitung.

Der Vorstand wird erm?chtigt, diese Satzung insoweit zu ?ndern, als
seitens der Beh?rden Beanstandungen erhoben werden, die die
Gemeinn?tzigkeit und die Eintragungsf?higkeit des Vereins betreffen.
Eine Satzungs?nderung dieser Art ist den Mitgliedern unverz?glich
bekanntzugeben.

Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet.