orga:2021:satzung-online

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galger
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bigboss
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   - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das neben der Unterschrift des Protokollführers/der Protokollführerin auch die Unterschrift der Versammlungsleitung tragen muss. Das Protokoll ist nach Abschluss der Online-Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden.   - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das neben der Unterschrift des Protokollführers/der Protokollführerin auch die Unterschrift der Versammlungsleitung tragen muss. Das Protokoll ist nach Abschluss der Online-Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden.
  
-==== Für LUSC angepasst ==== +===== Für LUSC angepasst ===== 
-[[verein:satzung|Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V.]] - bei LUSC eingearbeitet +[[verein:satzung|Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V.]] - bei LUSC einarbeiten FIXME 
  
 ===== §7 Mitgliederversammlung ===== ===== §7 Mitgliederversammlung =====
  
-  - Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/4 der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Sollte dies nicht sein, wird innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einberufen. Diese ist auf jeden Fall beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.  \\  \\ +Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/4 der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Sollte dies nicht sein, wird innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einberufen. Diese ist auf jeden Fall beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. 
-  Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandschaftsmitglied schriftlich einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, mit Bekanntgabe der Tagesordnung, durch E-Mail, einfachen Brief, Drucksache oder Postkarte an die der Vorstandschaft zuletzt bekannte Anschrift jeden Mitgliedes. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist zwei Wochen vor dem Versammlungstermin ''zu versenden.''   \\  \\ + 
-  - Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des Kassenwartes sowie der des Kassenprüfers. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit über die Entlastung des Vereinsvorstandes. \\  \\  +Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandschaftsmitglied einberufen. Die Einladung erfolgt in Textform, mit Bekanntgabe der Tagesordnung, durch E-Mail, einfachen Brief, Drucksache oder Postkarte an die der Vorstandschaft zuletzt bekannte Anschrift oder Emailadresse jeden Mitgliedes. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist zwei Wochen vor dem Versammlungstermin zu versenden. 
-  - Korrespondierend mit der Zielsetzung des Vereinsim Bereich der Datenverarbeitung unter spezieller Berücksichtigung des frei verbreitbaren Betriebssystems Linux zu fördern, sollen auch OnlineMitgliederversammlungen einberufen und abgehalten werden\\ \\ Die Online-Versammlungen folgen den Grundsätzen der geschlossenen Benutzergruppe (GBG): Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern/TeilnehmerinnenDadurch wird höchsten Ansprüchen an die Sicherheit Rechnung getragenTechnische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden zügig umgesetzt\\ \\  +Die Mitgliederversammlung kann Online erfolgen. Teilnahmeberechtigte Personen erhalten zu diesem Zwecke spätestens eine Stunde vor Beginn der Online-Versammlung Ihre Zugangsdaten durch die Vorstandschaft. Die Mitglieder verpflichten sich, die Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen. 
-  - Es findet eine strenge Zugangskontrolle statt: Sämtliche teilnahmeberechtigten Personen erhalten zu diesem Zwecke zwei Wochen vor Beginn der Online-Versammlung durch die Vorstandschaft unter Nennung des vorläufigen Beschlussgegenstandes die Zugangsberechtigungsdaten sowie ein Passwort. Die Mitglieder verpflichten sich, die Legitimationsdaten und das Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen\\ \\ Im Rahmen der Online-Versammlungen soll für den Austausch von Rede- und Beratungsbeiträgen mindestens ein Zeitraum von 5 Kalendertagen zur Verfügung stehen\\ //FIXME brauchen wir diesen Satz?// FIXME \\ \\  + 
-  - Während der Online-Mitgliederversammlung sind auch Abstimmungen möglichDiese erfolgen über Formulare im GBG-Bereich. Diese Formulare müssen enthalten: +Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des Kassenwartes sowie der des Kassenprüfers. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit über die Entlastung des Vereinsvorstandes. 
-    * den Antrag, über den abgestimmt werden soll, + 
-    * drei mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ gekennzeichnete Felder, die zur Stimmabgabe angeklickt werden können, +===== §8 Beschlußfassung ===== 
-    weitere Felder für die personenbezogenen DatenZugangsberechtigungsdaten und Passwörter zur Identifizierung und Legitimierung der stimmberechtigten Mitglieder+ 
-    * den Zeitpunkt der Absendung \\ \\ Die Bestimmungen über die Mehrheitserfordernisse des § 5 und § 7 gelten entsprechend\\ \\  +Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzendenbei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitetIst auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Als Schriftführer fungiert ein zum Schriftführer gewähltes Vorstandschaftsmitglied, bei Verhinderung bestimmt der Versammlungsleiter ein Vereinsmitglied als Schriftführer. Die Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen StimmenStimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer BetrachtDie Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter. 
-  - Bei Wahlen zum Gesamtvorstand kann die Vorstandschaft im Vorfeld einer Wahl beschließendass die Kandidatenlisten nur mit einem mit „Ja“ gekennzeichneten Feld, das zur Stimmabgabe für jeden Kandidaten einzeln angeklickt werden kann, versehen werden sollen\\ \\  + 
-  - Die personenbezogenen Daten und die Abstimmungsergebnisse werden zur Gewährleistung der Anonymität der Stimmabgabe sowie zur Vermeidung doppelter Stimmabgaben getrennt ausgewertet\\ \\  +Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgenwenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschriebenDas Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlungsowie die Abstimmungsergebnisse zu enthaltenAlle ordentlichen Mitglieder über 18 Jahren haben in der Mitgliederversammlung Sitz und StimmeMinderjährige können durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten werden
-  - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigendas neben der Unterschrift des Protokollführers/der Protokollführerin auch die Unterschrift der Versammlungsleitung tragen muss. Das Protokoll ist nach Abschluss der Online-Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden.+ 
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 +  Aktuell: Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgenwenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt
 +  * V1: Eine schriftliche Abstimmung während einer Präsenzveranstaltung muss erfolgenwenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt
 +  * V2: Eine geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn ein teilnehmendes Mitglieder dies beantragtWährend einer Onlineversammlung genügt es hierfür, die personalisierten Stimmen nicht öffentlich bekannt zu geben. 
  
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  • von galger