orga:2021:satzung-online

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galger
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bigboss
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   - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das neben der Unterschrift des Protokollführers/der Protokollführerin auch die Unterschrift der Versammlungsleitung tragen muss. Das Protokoll ist nach Abschluss der Online-Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden.   - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das neben der Unterschrift des Protokollführers/der Protokollführerin auch die Unterschrift der Versammlungsleitung tragen muss. Das Protokoll ist nach Abschluss der Online-Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden.
  
-==== Für LUSC angepasst ==== +===== Für LUSC angepasst ===== 
-[[verein:satzung|Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V.]]+[[verein:satzung|Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V.]] - bei LUSC einarbeiten FIXME  
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 +===== §7 Mitgliederversammlung ===== 
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 +Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/4 der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Sollte dies nicht sein, wird innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einberufen. Diese ist auf jeden Fall beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. 
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 +Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandschaftsmitglied einberufen. Die Einladung erfolgt in Textform, mit Bekanntgabe der Tagesordnung, durch E-Mail, einfachen Brief, Drucksache oder Postkarte an die der Vorstandschaft zuletzt bekannte Anschrift oder Emailadresse jeden Mitgliedes. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist zwei Wochen vor dem Versammlungstermin zu versenden. 
 +Die Mitgliederversammlung kann Online erfolgen. Teilnahmeberechtigte Personen erhalten zu diesem Zwecke spätestens eine Stunde vor Beginn der Online-Versammlung Ihre Zugangsdaten durch die Vorstandschaft. Die Mitglieder verpflichten sich, die Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen. 
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 +Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des Kassenwartes sowie der des Kassenprüfers. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit über die Entlastung des Vereinsvorstandes. 
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 +===== §8 Beschlußfassung ===== 
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 +Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Als Schriftführer fungiert ein zum Schriftführer gewähltes Vorstandschaftsmitglied, bei Verhinderung bestimmt der Versammlungsleiter ein Vereinsmitglied als Schriftführer. Die Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter. 
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 +Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben. Das Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlung, sowie die Abstimmungsergebnisse zu enthalten. Alle ordentlichen Mitglieder über 18 Jahren haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Minderjährige können durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten werden. 
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 +  * Aktuell: Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. 
 +  * V1: Eine schriftliche Abstimmung während einer Präsenzveranstaltung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. 
 +  * V2: Eine geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn ein teilnehmendes Mitglieder dies beantragt. Während einer Onlineversammlung genügt es hierfür, die personalisierten Stimmen nicht öffentlich bekannt zu geben. 
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  • Zuletzt geändert: 2021/01/24 11:33
  • von galger