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orga:2021:satzung-online [2021/01/24 12:20] galger |
orga:2021:satzung-online [2021/01/27 08:33] bigboss |
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- Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | ||
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===== §7 Mitgliederversammlung ===== | ===== §7 Mitgliederversammlung ===== | ||
- | - Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Sie ist beschlussfähig, | + | Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Sie ist beschlussfähig, |
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- | - Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des Kassenwartes sowie der des Kassenprüfers. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit über die Entlastung des Vereinsvorstandes. | + | Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandschaftsmitglied einberufen. Die Einladung erfolgt |
- | - Korrespondierend mit der Zielsetzung des Vereins, im Bereich der Datenverarbeitung unter spezieller Berücksichtigung des frei verbreitbaren Betriebssystems Linux zu fördern, sollen | + | Die Mitgliederversammlung kann Online erfolgen. Teilnahmeberechtigte Personen erhalten zu diesem Zwecke spätestens eine Stunde vor Beginn der Online-Versammlung Ihre Zugangsdaten durch die Vorstandschaft. Die Mitglieder verpflichten sich, die Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen. |
- | - Es findet eine strenge Zugangskontrolle statt: Sämtliche teilnahmeberechtigten Personen erhalten zu diesem Zwecke zwei Wochen vor Beginn | + | |
- | - Während der Online-Mitgliederversammlung sind auch Abstimmungen möglich. Diese erfolgen über Formulare im GBG-Bereich. Diese Formulare müssen enthalten: | + | Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des Kassenwartes sowie der des Kassenprüfers. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit über die Entlastung des Vereinsvorstandes. |
- | * den Antrag, über den abgestimmt werden soll, | + | |
- | * drei mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ gekennzeichnete Felder, die zur Stimmabgabe angeklickt werden können, | + | ===== §8 Beschlußfassung ===== |
- | * weitere Felder für die personenbezogenen Daten, Zugangsberechtigungsdaten und Passwörter zur Identifizierung und Legitimierung der stimmberechtigten | + | |
- | * den Zeitpunkt der Absendung \\ \\ Die Bestimmungen über die Mehrheitserfordernisse des § 5, § 7 und § 11 gelten entsprechend. \\ \\ | + | Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Als Schriftführer fungiert ein zum Schriftführer gewähltes Vorstandschaftsmitglied, |
- | - Bei Wahlen zum Gesamtvorstand kann die Vorstandschaft im Vorfeld | + | |
- | - Die personenbezogenen Daten und die Abstimmungsergebnisse werden zur Gewährleistung der Anonymität der Stimmabgabe sowie zur Vermeidung doppelter Stimmabgaben getrennt ausgewertet. \\ \\ | + | Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse |
- | - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | + | |
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+ | Aktuell: Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn ein erschienenes | ||
+ | Vorschlag: Eine schriftliche Abstimmung während | ||
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