Servus,


>>> Da die Allgemeinen
>>> Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per
>>> Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden.

Dann machen wir halt Lifestream, nix DVD, sondern Internetanschluss.

Wo genau ist jetzt das Problem?

Das die Sachen die in Youtube hochgeladen wurden, evtl. rechtlich schon mal gar nicht da sein dürften.
Ich wäre da auch sehr vorsichtig.

Auf den Webseiten aller TV Sender findet man nur die Info, dass die Produktionsfirmen die Rechte an den Sendungen besitzen. Und die beschreiben Sachen in einer obscuren Mischung aus Begriffen, bei denen ich nicht mehr durchblicke.

Und da in Deutschland immer noch gilt:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und wir uns nicht sicher sein können...

Lieber sein lassen, dann sind wir auf der sicheren Seite.

Beste Grüße,
Tobias


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Tobias Mauer
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