Hallo Liste, hallo Vorstand,

folgender Satz in der Satzung ist wegen den Grundrechten des Einzelnen überflüssig und sollte daher aus der Satzung entfernt werden:

§8 Beschlußfassung

Eine schriftliche Abstimmung muß erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt.

Dies wurde an der JHV 2008 so festgestellt, daher sollte man bei einer Änderung dieses mitberücksichtigen.

Beste Grüße
Tobias

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Tobias Mauer
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