Norman Zimmer schrieb: > Nach reichlichem Nachdenken weis ich gerade nicht was rechtlich dagegen > sprechen sollte. Vielleicht kann mir da mal jemand aufklären...? Wenn die Leinwand Öffentlich zugänglich ist, ist es keine Geschlossene Veranstaltung und somit werden Abgaben fällig! Dirk hat sich da schon mal wegen JuZe erkundigt am besten frag Ihn doch gleich mal danach! Aber Wir können doch im Haus schauen und außen Grillen wie beim SLT! PS: Ich habe deinen Eintrag [1] erweitert! konnte mich aber nicht anmelden, da ich am fremden Rechner sitze und mein PW nicht weiß! Gruß hilti [1] http://wiki.lusc.de/dokuwiki/orga/2008/06-em-viewing