verein:satzung

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verein:satzung [2006/10/28 19:44]
normanzi Satzungsänderungen eingepflegt
verein:satzung [2010/10/21 18:43] (aktuell)
svelt Satzungsänderung der JHV 2009
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 ===== §3 Mitgliedschaft ===== ===== §3 Mitgliedschaft =====
-Mitglied des Vereins kann jede natürliche (ordentliches Mitglied) oder juristische Person (Fördermitglied) werden. Für Minderjährige haben die Eltern zu handeln. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag die Vorstandschaft. Erfolgt eine Ablehnung, kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Die von der Vorstandschaft beschlossene Aufnahme eines Mitgliedes wird erst wirksam mit der Bezahlung des ersten Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Beiträge werden in Form von Geldzahlungen geleistet.+Mitglied des Vereins kann jede natürliche (ordentliches Mitglied oder Fördermitglied) oder juristische Person (Fördermitglied) werden. Für Minderjährige haben die Eltern zu handeln. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag die Vorstandschaft. Erfolgt eine Ablehnung, kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Die von der Vorstandschaft beschlossene Aufnahme eines Mitgliedes wird erst wirksam mit der Bezahlung des ersten Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Beiträge werden in Form von Geldzahlungen geleistet.
  
 Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur regelmäßigen Zahlung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrags. Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur regelmäßigen Zahlung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrags.
  
 ===== §4 Ausscheiden von Mitgliedern ===== ===== §4 Ausscheiden von Mitgliedern =====
-Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (ordentliches Mitglied) oder Auflösung (Fördermitglied) eines Mitglieds. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt eines Mitglieds, der nur jeweils zum Quartalsende möglich ist und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich erklärt werden muß. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.+Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) eines Mitglieds. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt eines Mitglieds, der nur jeweils zum Quartalsende möglich ist und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich erklärt werden muß. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
  
 ===== §5 Ausschluß von Mitgliedern ===== ===== §5 Ausschluß von Mitgliedern =====
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 ===== §8 Beschlußfassung ===== ===== §8 Beschlußfassung =====
-Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Als Schriftführer fungiert ein zum Schriftführer gewähltes Vorstandshcaftsmitglied, bei Verhinderung bestimmt der Versammlungsleiter ein Vereinsmitglied als Schriftführer. Die Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter.+Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Als Schriftführer fungiert ein zum Schriftführer gewähltes Vorstandschaftsmitglied, bei Verhinderung bestimmt der Versammlungsleiter ein Vereinsmitglied als Schriftführer. Die Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter.
  
-Eine schriftliche Abstimmung muß erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben. Das Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlung, sowie die Abstimmungsergebnisse zu enthalten. Alle ordentlichen Mitglieder über 18 Jahren haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Minderjährige können durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten werden.+Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben. Das Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlung, sowie die Abstimmungsergebnisse zu enthalten. Alle ordentlichen Mitglieder über 18 Jahren haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Minderjährige können durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
  
 ===== §9 Vereinsmittel, Vergütung ===== ===== §9 Vereinsmittel, Vergütung =====
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 Der Vorstand wird ermächtigt, diese Satzung insoweit zu ändern, als seitens der Behörden Beanstandungen erhoben werden, die die Gemeinnützigkeit und die Eintragungsfähigkeit des Vereins betreffen. Eine Satzungsänderung dieser Art ist den Mitgliedern unverzüglich bekanntzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, diese Satzung insoweit zu ändern, als seitens der Behörden Beanstandungen erhoben werden, die die Gemeinnützigkeit und die Eintragungsfähigkeit des Vereins betreffen. Eine Satzungsänderung dieser Art ist den Mitgliedern unverzüglich bekanntzugeben.
  
-Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. Sie wurde am 23. Januar 2003 geändert bzw. ergänzt.+Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. Sie wurde am 23. Januar 2003 durch den Vorstand gemäß des Beschlusses an der Gründungsversammlung geändert bzw. ergänzt. Eine weitere Änderung erfolgte am 2. Oktober 2009 durch die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung).
    
  • verein/satzung.1162057448.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2006/10/28 19:45
  • (Externe Bearbeitung)